Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Dienstleistungen des WilkeOffice (online/vor Ort Dozent)
Date 12.10.2023
Raymond Andreas Wilke, Templiner Straße 16, 14612 Falkensee,
Deutschland
wilkeofficeweiterbildung@gmail.com
https://wilkeofficebildungberatung.de/willkommen

  1. Geltungsbereich
    Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
    Rechtsgeschäfte des Dienstleisters „WilkeOffice“ – nachstehend Dienstleister
    genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.
    Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den
    Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
  2. Vertragsgegenstand
    2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der
    spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag
    ist von den Parteien nicht zwingend und wird nicht begründet.
    2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt
    der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von
    eventuellen Verpflichtungen frei.
    2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu
    werden.
  3. Zustandekommen des Vertrages
    3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch
    Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot)
    und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande.
    Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot)
    zwei Wochen gebunden.
    3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue
    Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.
  4. Vertragsdauer und Kündigung
    4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
    4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird
    eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende vereinbart.
    4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein
    wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit
    zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und
    nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet, der
    Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall
    gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits
    ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. In diesem
    Fall gelten spezifische Vereinbarungen die nur schriftlich Festgehalten
    gelten.
  5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
    5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der
    Regel die detailliert aufgelisteten Lehrschwerpunkte, andernfalls
    gelten die vom Dienstleister angebotenen Schwerpunkte als
    angenommen.
    5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen
    über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die
    Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die
    Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die
    Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
    5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines
    Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber
    unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
    5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen
    Gerätschaften PC, Kamera, und Internetanschluss wenn das
    Unterrichten vom Hausanschluss vereinbart wird.
    Für die Dozentendienstleistung bei Bildungsträgern und anderen
    Einrichtungen, vor Ort, bringt der Auftragnehmer die digitalen
    Arbeitsmittel, aus Kompatibilitäts- und Sicherheitsgründen nur auf
    einem USB – Stick ein.
    Auch wenn die Onlineschulung beim Auftraggeber vor Ort stattfindet
    Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den
    Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch
    Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu
    unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf
    für beide Parteien zu gewährleisten.
    5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in
    schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs
    beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger
    prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar
    ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung
    unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.
    Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche
    Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom
    Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern
    der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des
    Änderungsantrages besteht.
    Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung
    erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten
    Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung
    schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen
    allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
    • Bei Onlineschulungen übernimmt WilkeOffice keine Haftung noch Verpflichtung für die Internetverbindungsqualität der Teilnehmer
  6. Preise und Zahlungsbedingungen
    6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag
    aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der
    Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet,
    soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
    6.2. Bei dem Stundenpreis wird vorher festgehalten ob es sich um eine
    Zeit oder Unterrichtsstunde (á 45 min) handelt.
    Bei Schulungen in Räumlichkeiten vor Ort sendet der Auftragnehmer
    mit der Rechnung eine Kopie der Fahrkarten anbei.
    Bei Veranstaltungen außerhalb Umkreis Berlin/Potsdam (Falkensee),
    ist der Auftraggeber für die Übernachtung verantwortlich.
    6.3. Eine Umsatzsteuer fällt gemäß §4 StGb nicht an.
    6.4. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der
    Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem
    Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt
    Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen
    betragen 5 % über dem zur Zeit der Berechnung geltenden
    Basiszinssatz.
    6.5. Bei einer Onlineschulung ist die Teilnehmerzahl vorab ab zu klären
  7. Haftung
    7.1. Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben
    Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    7.2. Bei falscher, fehlender oder unvollständigen Informationen wird eine
    Haftung ausgeschlossen.
    7.3. Für Serviceausfälle des Internetanbieters wird vom Auftragnehmer
    keine Haftung übernommen.
    7.4. Alle Serviceleistungen sind nach dem Erhalt zu prüfen und Mängel
    innerhalb von 2 Wochen geltend zu machen.
    Sollten bei der Dienstleistung Fehler aufgetreten sein und in der
    unter 7.4. angegeben Frist angezeigt werden. Verpflichtet sich der
    Dienstleister zur Nachbesserung, sofern die Mängel nicht durch die in
    7.2. angebenen Gründe entstanden sind.
  8. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist Nauen / Deutschland.
  9. Sonstige Bestimmungen
    Ist innerhalb der Vertragsrücktrittszeit bereits eine Leistung erbracht worden
    oder sind Kosten entstanden. Ist für diese die Vertraglich vereinbarte
    Bezahlleistung fällig.
    Bei einem angetretenen Dozentenauftrag ist die volle erste Zahlungsrate zu
    zahlen, wenn kein Inhaltsfehler nachgewiesen wird. Der Auftraggeber hält sich
    an die vorab vereinbarten Lehrpunkte und änderte diese nicht nach den
    Wünschen der Schüler der Auftraggeber. Bei einem Fernbleiben von Schülern,
    weil sie kein Interesse an den Lehrpunkten haben. Dies ist eine
    Vertragsangelegenheit zwischen den Schülern und des Auftragsgebers und
    ändert an den Auftragsvereinbarungen nichts.
    Sollte der Auftraggeber aus Mangel der Einhaltung der Vertragsvereinbarungen
    zwischen sich und seinen Schülern, (Fernbleiben der Schüler), kein Bedarf an
    den verbleibenden Stunden mehr haben und den Auftragnehmer von der
    Erfüllung der restlichen Stunden freistellen, so sind die Stunden trotzdem wie
    vereinbart zu zahlen.
    Der Auftraggeber ist für die Durchführung der aktuellen
    Infektionsschutzgesetze verantwortlich.
  10. Salvatorische Klausel
    Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist.
    Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.