ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Dienstleistungen des WilkeOffice (online/vor Ort Dozent)
Date 12.10.2023
Raymond Andreas Wilke, Templiner Straße 16, 14612 Falkensee,
Deutschland
wilkeofficeweiterbildung@gmail.com
https://wilkeofficebildungberatung.de/willkommen
- Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Rechtsgeschäfte des Dienstleisters „WilkeOffice“ – nachstehend Dienstleister
genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den
Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor. - Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der
spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag
ist von den Parteien nicht zwingend und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt
der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von
eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu
werden. - Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch
Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot)
und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande.
Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot)
zwei Wochen gebunden.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue
Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben. - Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird
eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende vereinbart.
4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein
wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit
zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und
nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet, der
Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall
gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits
ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. In diesem
Fall gelten spezifische Vereinbarungen die nur schriftlich Festgehalten
gelten. - Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der
Regel die detailliert aufgelisteten Lehrschwerpunkte, andernfalls
gelten die vom Dienstleister angebotenen Schwerpunkte als
angenommen.
5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen
über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die
Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die
Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die
Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines
Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber
unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen
Gerätschaften PC, Kamera, und Internetanschluss wenn das
Unterrichten vom Hausanschluss vereinbart wird.
Für die Dozentendienstleistung bei Bildungsträgern und anderen
Einrichtungen, vor Ort, bringt der Auftragnehmer die digitalen
Arbeitsmittel, aus Kompatibilitäts- und Sicherheitsgründen nur auf
einem USB – Stick ein.
Auch wenn die Onlineschulung beim Auftraggeber vor Ort stattfindet
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den
Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch
Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu
unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf
für beide Parteien zu gewährleisten.
5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in
schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs
beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger
prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar
ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung
unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.
Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche
Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom
Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern
der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des
Änderungsantrages besteht.
Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung
erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten
Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung
schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen
allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.- Bei Onlineschulungen übernimmt WilkeOffice keine Haftung noch Verpflichtung für die Internetverbindungsqualität der Teilnehmer
- Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag
aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der
Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet,
soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
6.2. Bei dem Stundenpreis wird vorher festgehalten ob es sich um eine
Zeit oder Unterrichtsstunde (á 45 min) handelt.
Bei Schulungen in Räumlichkeiten vor Ort sendet der Auftragnehmer
mit der Rechnung eine Kopie der Fahrkarten anbei.
Bei Veranstaltungen außerhalb Umkreis Berlin/Potsdam (Falkensee),
ist der Auftraggeber für die Übernachtung verantwortlich.
6.3. Eine Umsatzsteuer fällt gemäß §4 StGb nicht an.
6.4. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der
Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem
Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt
Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen
betragen 5 % über dem zur Zeit der Berechnung geltenden
Basiszinssatz.
6.5. Bei einer Onlineschulung ist die Teilnehmerzahl vorab ab zu klären - Haftung
7.1. Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.2. Bei falscher, fehlender oder unvollständigen Informationen wird eine
Haftung ausgeschlossen.
7.3. Für Serviceausfälle des Internetanbieters wird vom Auftragnehmer
keine Haftung übernommen.
7.4. Alle Serviceleistungen sind nach dem Erhalt zu prüfen und Mängel
innerhalb von 2 Wochen geltend zu machen.
Sollten bei der Dienstleistung Fehler aufgetreten sein und in der
unter 7.4. angegeben Frist angezeigt werden. Verpflichtet sich der
Dienstleister zur Nachbesserung, sofern die Mängel nicht durch die in
7.2. angebenen Gründe entstanden sind. - Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Nauen / Deutschland. - Sonstige Bestimmungen
Ist innerhalb der Vertragsrücktrittszeit bereits eine Leistung erbracht worden
oder sind Kosten entstanden. Ist für diese die Vertraglich vereinbarte
Bezahlleistung fällig.
Bei einem angetretenen Dozentenauftrag ist die volle erste Zahlungsrate zu
zahlen, wenn kein Inhaltsfehler nachgewiesen wird. Der Auftraggeber hält sich
an die vorab vereinbarten Lehrpunkte und änderte diese nicht nach den
Wünschen der Schüler der Auftraggeber. Bei einem Fernbleiben von Schülern,
weil sie kein Interesse an den Lehrpunkten haben. Dies ist eine
Vertragsangelegenheit zwischen den Schülern und des Auftragsgebers und
ändert an den Auftragsvereinbarungen nichts.
Sollte der Auftraggeber aus Mangel der Einhaltung der Vertragsvereinbarungen
zwischen sich und seinen Schülern, (Fernbleiben der Schüler), kein Bedarf an
den verbleibenden Stunden mehr haben und den Auftragnehmer von der
Erfüllung der restlichen Stunden freistellen, so sind die Stunden trotzdem wie
vereinbart zu zahlen.
Der Auftraggeber ist für die Durchführung der aktuellen
Infektionsschutzgesetze verantwortlich. - Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist.
Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.